Klimaschutz per Gericht - Natur als Rechtssubjekt
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Um die Umweltzerstörung aufzuhalten, mehren sich die Forderungen bei Aktivisten und Juristen, der Natur eigene, durchsetzbare Rechte zu verleihen. Allerdings gilt hierzulande nur der Mensch oder ein Unternehmen als ein Rechtssubjekt. Der Natur müsste also eine Wertigkeit vor Gericht anerkannt werden.